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Warum sich Vorstände haftbar machen, wenn sie Miete zahlen

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Viele große Handelsketten haben im Zuge der angeordneten Geschäftsschließungen durch die Bundesregierung angekündigt, keine Miete mehr zu zahlen. So wollen sie ihre Liquidität sichern. Durch das neue Mieterschutzgesetz sehen sich die Händler zudem in der Gewissheit, für die ausbleibenden Zahlungen nicht gekündigt werden zu können. Doch ist das wirklich rechtlich haltbar?

Prof. Dr. Clemens Engelhardt, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei trustberg LLP erklärt in der heutigen Folge, ob Vermieter durch eine Rechtslücke Mieter trotz Mieterschutzgesetz kündigen können, inwieweit sich Vorstände strafbar machen wenn sie jetzt weiter Miete zahlen und wie der Stand bei den Verhandlungen zwischen beiden Parteien ist.

Gerne können Sie uns Ihre Fragen zum Themenkomplex "Wirtschaft und Coronavirus" an podcast@manager-magazin.de schicken. Wir versuchen, möglichst viele in den kommenden Folgen zu beantworten.

Unabhängig vom Podcast informieren wir Sie auf manager-magazin.de täglich über die wichtigsten Ereignisse und bieten Ihnen Analysen an.

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Das Thema – der wöchentliche Wirtschaftspodcast des manager magazins

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